Gebühren

Die Frage nach den Gebühren unserer Leistungen wird sehr häufig gestellt. Im Vorfeld ist es jedoch schwierig, die Höhe des Honorars exakt anzugeben, weil es davon abhängt, wie umfangreich, komplex und zeitaufwendig die jeweilige Tätigkeit ausfällt.

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) bildet die gesetzliche Honorargrundlage, die für alle Steuerberater verbindlich ist. Für die erbrachten Leistungen ist ein Gebührenrahmen vorgegeben, der sich zwischen einem Mindestsatz bzw. –betrag und einem Höchstsatz bzw. –betrag bewegt. Die Gebührensätze richten sich nach dem Wert, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit hat, dem so genannten Gegenstandswert. Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus dem Gegenstandswert der Tätigkeit, der Anwendung eines Zehntelsatzes und der entsprechenden Gebührentabelle der StBVV. Die Berechnungsgrundlagen für das Honorar können der StBVV entnommen werden.

Für Tätigkeiten, die nicht in der StBVV geregelt sind, ist die übliche Vergütung nach §§ 612 Abs. 2, 632 Abs. 2 BGB zu berechnen.

Gebührenbeispiele

Finanzbuchhaltung

Beinhaltet:

  • Durchführung der monatlichen Buchführung über das System DATEV
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung, Summen- und Saldenliste

Gebühr:

Gegenstandswert: Tabelle: Gebührensatz: Gebühr:
Jahresumsatz bis C 6/10 monatlich
15.000 € 36,60 €
30.000 € 54,60 €
60.000 € 69,60 €
120.000 € 94,80 €
240.000 € 138,60 €
480.000 € 240,00 €
960.000 € 420,60 €
2.000.000 € 798,60 €
4.000.000 € 1.518,60 €

 

Zusatzleistungen:

Als Honorar für die Durchführung von Zusatzleistungen , wie z.B.

  • Vervollständigen, Überprüfung und Richtigstellung von Belegen
  • zeitliche Ordnung von Belegen
  • Kontenabstimmungen
  • Einrichten von Buchführungen und Kontenplänen

wird eine Zeitgebühr von 45,00 € pro Stunde berechnet.

Lohnbuchhaltung

  • Durchführung der monatlichen Gehalts- und Lohnabrechnung über das
    System DATEV
  • Erstellung der Lohnsteueranmeldung
  • Erstellung der DÜVO-Meldung und der Beitrittsnachweise für Krankenkassen

Gebühr:

Je Arbeitnehmer monatlich 11,00 €

Zusatzleistungen:

Als Honorar für die Durchführung von Zusatzleistungen , wie z.B.

  • Berufsgenossenschaftsnachweise
  • Teilnahme an Prüfungen (LSt, BfA, LVA)
  • Lohn- und Gehaltsbescheinigungen
  • Lohnfortzahlungsanträge, Pfändungen
  • sonstige Anträge und Bescheinigungen

wird eine Zeitgebühr von 45,00 € pro Stunde berechnet.

Beratung und Planung

Beinhaltet:

  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Steuergestaltungsplanung zur Erbauseinandersetzung
  • Private Vermögensanalyse und –beratung

Gebühr:

Stundensatz: 130,00 €

Zu den Gebühren werden in der Regel noch Kosten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Schreibauslagen und weitere notwendige Auslagen wie z. B. Reise- und Fahrtkosten hinzugerechnet.

Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.